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   BFH, 07.09.2005 - I R 52/04   

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https://dejure.org/2005,3538
BFH, 07.09.2005 - I R 52/04 (https://dejure.org/2005,3538)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2005 - I R 52/04 (https://dejure.org/2005,3538)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2005 - I R 52/04 (https://dejure.org/2005,3538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    AStG a. F. § 11 Abs. 2
    "Entrichtung" der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer gemäß § 11 Abs. 2 AStG a. F.

  • Judicialis

    AStG a.F. § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG (a.F.) § 11 Abs. 2
    "Entrichtung" der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.

  • rechtsportal.de

    AStG (a.F.) § 11 Abs. 2
    "Entrichtung" der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzurechnungsbesteuerung ? Positive Hinzurechnungsbeträge und negatives sonstiges Einkommen ? Ausschüttungen übersteigen die Hinzurechnungsbeträge ? Verwendung der den Hinzurechnungsbetrag übersteigenden Ausschüttung zum Erhalt von Verlustvorträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Entrichtung der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entrichtung der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Errichtung der Körperschaftssteuer auf Hinzurechnungsbeträge; Verminderung des Verlustabzugs durch Hinzurechnungsbeträge; Körperschaftssteuer außerhalb von Vierjahreszeitraum

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 11 Abs 2
    Außensteuerrecht; Erstattung; Hinzurechnungsbesteuerung; Schweiz; Zwischengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 159
  • BB 2005, 2509
  • BB 2006, 717
  • DB 2006, 1192
  • BStBl II 2006, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

    Auszug aus BFH, 07.09.2005 - I R 52/04
    Dieser Vorgang belastet den Steuerpflichtigen isoliert gesehen unmittelbar, nicht erst in der Zukunft, und zieht insofern --in Höhe des Verlustverbrauchs-- entgegen der Annahme des FG keinen gesetzlich nicht vorgesehenen (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 115/00, BFH/NV 2002, 1549, 1550) Vortrag von Ausschüttungsüberschüssen nach sich.

    bb) Dieses Regelungsverständnis steht in Einklang mit Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 1 und 2 AStG a.F. getroffenen Regelungen, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung eines und desselben Ertrags zu verhindern und im wirtschaftlichen Ergebnis die zunächst erfolgte Hinzurechnungsbesteuerung durch die Ausschüttungsbesteuerung zu ersetzen (vgl. dazu m.w.N. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1549, 1550).

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01

    Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 07.09.2005 - I R 52/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 9. März 2004 VI 279/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1573 abgedruckt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06

    Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung

    Er verwies auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 (I R 52/04, BStBl II 2006, 462 ), wonach es für den Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG genügen solle, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten - und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen - in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten würden, die in den steuerlichen Unterlagen aufbewahrt werde und auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden könne.
  • FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07

    Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

    Auf die Revision der Klägerin hin hob der Bundesfinanzhof (BFH, Aktz.: I R 52/04) das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich des Streitjahres 1995 mit Entscheidung vom 07.09.2005 auf und verwies den Rechtsstreit insoweit zurück an das Finanzgericht.
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